Wichtige Schutzmaßnahmen gegen CORONA
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach der CoronaSchVO
Seit 8. April 2023 entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz § 28b.
Es sind daher keine Maßnahmen für die Durchführung des 15. Branchentags Windenergie NRW notwendig.