Inhalt der Referenten-Vereinbarung:
Bitte nutzen Sie das reguläre Online-Formular für Besucher, um uns Ihre Bestätigung für den 17. Branchentag Windenergie NRW 2025 zuzusenden.
Die nachfolgende Vereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Lorenz Kommunikation und der/dem Referenten/in und dient der Vermeidung von Missverständnissen:
1. Referententätigkeit
a. Der/Die Referent*in wird für Lorenz Kommunikation während der Veranstaltung einen Vortrag halten. Die Regelzeit des Vortrags, soweit nicht anders vereinbart, beträgt 20 Minuten mit anschließender Diskussionsmöglichkeit von 10 Minuten. Der Impulsvortrag in einem Workshop sollte 10 Minuten nicht überschreiten.
b. Zur Erstellung des finalen Konferenzprogramms erhält Lorenz Kommunikation bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Referentin/dem Referenten eine kurze Inhaltsbeschreibung ihres/seines Vortrags.
c. Der/Die Referent*in wird Lorenz Kommunikation nach Abschluss der Tätigkeit eine digitale Fassung des Vortrags zur Veröffentlichung an die Teilnehmer der Veranstaltung überlassen.
d. Der/Die Referent*in hat die Möglichkeit sein/ihr Unternehmen bzw. die Organisation, dem/der sie/er angehört, auf einem Chart und in Worten kurz und knapp darzustellen, um dem Auditorium die Möglichkeit einer Zuordnung und Einschätzung zu geben.
Ein überproportionaler Werbeblock ist im Sinne der Zuhörer nicht erwünscht.
e. Die Referentin/der Referent ist bereit, den Branchentag Windenergie NRW mit zu bewerben.
2. Urheberrechte
Der/Die Referent*in erklärt, dass sein/ihr Vortrag nicht gegen Rechte (beispielsweise Urheberrechte) Dritter verstößt und willigt ein, dass während der Konferenz Aufzeichnungen in Bild, Ton und Text vorgenommen werden. Lorenz Kommunikation kann diese Aufzeichnungen und die Vortragsfolien, mit einem Hinweis auf die/den Urheber*in versehen und entsprechend in Medien verwenden (bspw. zum Download auf der Website der Konferenz).
3. Vergütung und Aufwendungsersatz
Gerne können Sie als Referent*in an dem 2-tägigen Kongress und dem abendlichen Get-Together teilnehmen. Damit sind alle Kosten, Entgelte oder Honorare der Referent*innen abgegolten.
4. Absage
Lorenz Kommunikation behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Vortrag abzusagen. Bei Verhinderung durch Krankheit oder höherer Gewalt seitens der Referent*in bitten wir um möglichst frühzeitige Nachricht. Der Absatz 3 bleibt in jedem Fall bestehen.
DATENSCHUTZ:
Ihre Adressdaten werden ausschließlich vom Veranstalter Lorenz Kommunikation genutzt und nicht veröffentlicht bzw. an Dritte weitergegeben. Die Namen und Firmen der Referenten werden in den Print- und Onlinemedien der Veranstaltung zusammen mit dem Vortragstitel veröffentlicht.
Wir würden uns freuen, Sie regelmäßig über Veranstaltungen, Dienstleistungen oder Aktivitäten der Lorenz Kommunikation per E-Mail oder schriftlich informieren zu dürfen. Hierzu bitten wir um Ihre Einwilligung.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns hierüber schriftlich in Kenntnis setzen (Anmeldung.btwenrw@lorenz-kommunikation.de)
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Lorenz Kommunikation ist nicht davon abhängig, dass Sie die vorstehende Einwilligung für die Verarbeitung von Daten erteilt haben.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kontaktieren Sie uns bitte unter:
Tel.: 02182/57878 0
Email: Anmeldung.btwenrw@lorenz-kommunikation.de